Deadman
18.09.2008, 18:23
Abmahnanwalt zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt
Günther Freiher von GravenreuthDer bekannte Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde am gestrigen Mittwoch zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das entschied das Landgericht Berlin.[...]
Die Staatsanwaltschaft konnte dem Anwalt nachweisen, dass er ohne nachvollziehbaren Grund die Domain der Zeitung taz.de pfänden lassen hat. Von Gravenreuth behauptete damals, dass er aus dem Rechtsstreit mit der taz kein Geld erhalten hat. Bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei stellte sich dies jedoch als unwahr heraus.[...]
Bereits im April 2008 wurde von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt, damals allerdings vom Landgericht München I. In dem damaligen Fall ging es um die Veruntreuung von Mandantengeldern sowie um eine Vorstrafe wegen sechzigfacher Urkundenfälschung. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Noch ist das gestrige Urteil des Landgerichts Berlin nicht rechtskräftig. Von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, um einen Revisionsantrag beim Kammergericht einzureichen. Nutzt er diese Möglichkeit nicht, wird er schon bald eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten. In der JVA muss er dann seine 14-monatige Haftstrafe absitzen.
Quelle: Winfuture (http://winfuture.de/news,42328.html)
Günther Freiher von GravenreuthDer bekannte Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde am gestrigen Mittwoch zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das entschied das Landgericht Berlin.[...]
Die Staatsanwaltschaft konnte dem Anwalt nachweisen, dass er ohne nachvollziehbaren Grund die Domain der Zeitung taz.de pfänden lassen hat. Von Gravenreuth behauptete damals, dass er aus dem Rechtsstreit mit der taz kein Geld erhalten hat. Bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei stellte sich dies jedoch als unwahr heraus.[...]
Bereits im April 2008 wurde von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt, damals allerdings vom Landgericht München I. In dem damaligen Fall ging es um die Veruntreuung von Mandantengeldern sowie um eine Vorstrafe wegen sechzigfacher Urkundenfälschung. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Noch ist das gestrige Urteil des Landgerichts Berlin nicht rechtskräftig. Von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, um einen Revisionsantrag beim Kammergericht einzureichen. Nutzt er diese Möglichkeit nicht, wird er schon bald eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten. In der JVA muss er dann seine 14-monatige Haftstrafe absitzen.
Quelle: Winfuture (http://winfuture.de/news,42328.html)