Todesschütze legte Falle in seiner Garage
Nachdem ein deutscher Schüler in Amerika erschossen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der Schütze beruft sich auf sein Recht zur Selbstverteidigung, soll in seiner Garage aber bewusst eine Falle gelegt haben.
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Der Schütze werde sich nicht schuldig bekennen, da er in Selbstverteidigung gehandelt habe, sagte sein Anwalt einem Bericht der Lokalzeitung „Ravalli Republic“ zufolge. Sein Klient habe nur sich und seine Familie verteidigen wollen. „Es handelte sich um Sekundenbruchteile. Es geschah alles sehr schnell und unglücklicherweise hat ein junger Mann dabei sein Leben verloren.“
Bürger Montanas dürfen sich notfalls mit Waffengewalt verteidigen. Laut der sogenannten „Castle Doctrine“ (Schloss-Doktrin), auf die sich der Todesschütze beruft, ist der Einsatz tödlicher Gewalt gegen Eindringlinge in Haus und Garten grundsätzlich erlaubt.
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Denn laut Anklageschrift hatte der 29 Jahre alte Mann nach mehreren Einbrüchen in seiner Garage regelrecht eine Falle aufgestellt. Das Garagentor stand rund anderthalb Meter weit offen, als der Hamburger Teenager das Grundstück in Grant Creek, einer ruhigen Wohngegend von Missoula, betrat.
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