Urheberrecht: Wer YouTube-Clips einbettet, soll an die Gema zahlen
Nicht nur YouTube soll Geld für Abrufe von urheberrechtlich geschützten Videos an die Gema zahlen. Jetzt will die Verwertungsgesellschaft auch von Nutzern Gebühren einfordern, die solche Videos etwa auf Facebook oder in Blogs einbetten. Ob sie damit durchkommt, hängt von der EU ab.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) würde gerne Gebühren von jedem verlangen, der urheberrechtlich geschützte Videoclips von YouTube oder anderen Plattformen auf seiner Webseite oder in sozialen Netzwerken einbettet. Diese Forderung hat eine Gema-Sprecherin gegenüber dem IT-Nachrichtenportal Golem erhoben.
Die Frage kommt jetzt auf, weil die EU-Kommission derzeit Interessenvertreter und Bürger zum EU-Urheberrecht befragt. Bei dieser öffentlichen Konsultation hat sich die österreichische Verwertungsgesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AVM) dafür ausgesprochen, dass bestimmte Hyperlinks zu urheberrechtlich geschützten Werken im Netz unter bestimmten Umständen vom Rechteinhaber erlaubt werden müssen. Die Gema sieht das ähnlich: Einfache Links seien keine Nutzung der Werke, eingebettete Inhalte allerdings schon und die sollten lizenzpflichtig sein.
Gema-Forderung läuft auf Doppellinzensierung hinaus
Diese Forderung ist rechtlich zumindest nachvollziehbar: Wer auf einen Link klickt, wechselt zum eigentlichen Anbieter des Musikvideos, Fotos oder Films. Wer solche Werke von anderen Seiten in seinem Angebot einbettet, leitet die Besucher nicht zu anderen Angeboten weiter.
Doch andererseits könnte eine Lizenzpflicht für eingebettete Inhalte zu absurden Verhältnissen führen: Plattformbetreiber wie etwa YouTube müssen ja ohnehin Linzenzgebühren für die Werke zahlen, deren Urheber von der Gema vertreten werden. Die von YouTube stammenden, auf anderen Websites per Einbettung abgespielten Inhalte fallen auch in die Nutzung, für die YouTube an die Gema zahlt. Die Gema fordert also faktisch eine doppelte Linzenzpflicht für dieselben Inhalte. Zahlen sollen die Plattformbetreiber und die Nutzer der Plattform für dieselben Abrufe.
Bookmarks