ui ui ui, da wurde ja wieder ein Fass aufgemacht.





ui ui ui, da wurde ja wieder ein Fass aufgemacht.
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Es gibt einfach zu viel BILD Journalismus, egal welche News Seite man anschaut es gibt immer mehr Reißerische Aufmachungen und zu wenig Inhalt und dazu auch noch oft schlechte oder falsche Infos, aber das ist ein anderes Thema!
Last edited by __Nimrod__; 13.08.2014 at 14:16.
ja, sehe ich auch so. Und wenn man die Kommentare dazu liest, weiß man auch warum das Niveau so gesunken ist.
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Eltern haften grundsätzlich nicht für illegalen Internet-Musiktausch ihrer volljährigen Kinder. Sie dürfen vielmehr ihren Internetanschluss erwachsenen Kindern zur Nutzung überlassen, ohne sie zu vorab über die Gefahren des Missbrauchs zu belehren oder sie gar zu überwachen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Der BGH verwies zur Begründung auf "das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen".
Erst wenn Eltern Anhaltspunkte dafür haben, dass der Internetanschluss für Urheberrechtsverletzungen missbraucht wird, müssen sie dies verhindern, oder andernfalls dafür haften, heißt es im Urteil weiter.
Stiefvater sollte 3500 Euro für Sohn zahlen
Im aktuellen Fall sollte der beklagte Stiefvater eines 20-Jährigen rund 3500 Euro Abmahnkosten an Musikkonzerne zahlen. Sie begründeten ihre Forderung damit, dass über den Internetanschluss des Vaters an einem Tag im Jahr 2006 über 3700 Musikaufnahmen zum illegalen Herunterladen in die Internettauschbörse "BearShare" gestellt worden seien.
Der Vater verweigerte jedoch die Zahlung und machte geltend, dass nicht er, sondern sein Stiefsohn die Musikdateien ins Netz gestellt habe. Zu recht: Laut BGH überließ der Beklagte seinen Internetanschluss dem erwachsenen Stiefsohn "aus familiärer Verbundenheit". Zudem seien "Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich", heißt es im Urteil.
Belehrung der Kinder im Vorfeld wichtig
Über die Haftung für minderjährige Kinder hatte der BGH bereits 2012 entschieden. Demnach haften Eltern grundsätzlich nicht, wenn Kinder im Internet illegal Musik tauschen. Dies gilt allerdings nur unter Bedingungen: Eltern müssen ihre Kinder zuvor belehrt haben, dass die Teilnahme an sogenannten Tauschbörsen rechtswidrig ist, und sie dürfen keinen konkreten Verdacht haben, dass ihr Kind das Verbot ignoriert.
Streaming und Filesharing
Der BGH weist die Abmahnindustrie in die Schranken, meint Michael Reissenberger. | mehr
Abmahnung wegen illegaler Nutzung von Musik oder Filmen im Internet sind nach einer Untersuchung der "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" sehr häufig. Deren Angaben zufolge wurden 2012 mehr als 110.400 Abmahnungen versendet.
Für das Jahr 2013 rechnet die Organisation mit rund 165.000 versendeten Abmahnungen. Der Rechtsanwalt und Spezialist für Abmahnungen Johannes von Rüden begrüßte die Entscheidung: Sie bedeute eine deutliche Lockerung der bisher sehr strengen Haftung für die Anschlussinhaber. Diese müssten nun erst dann haften, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass der Anschluss fürs Filesharing missbraucht wird. "Das ist ein weiterer tief sitzender Schlag gegen die Abmahn-Industrie", erklärte der Berliner Anwalt.
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Wieder ein Urteil, das Filesharing-Abmahnern Steine in den Weg legt. Das Amtsgericht Köln spricht keinen Schadensersatz wegen eines Song-Tausches übers Internet zu, wenn sich das Lied in einem sogenannten “Chartcontainer” befand.
Eine Musikfirma hatte den Tausch des Songs „Get Shaky“ abgemahnt. Das Lied soll sich in dem Chartcontainer „Germany Top 100 Singlecharts“ befunden haben. Nach Auffassung des Gerichts konnte die Klägerin nicht belegen, dass gerade dieses Lied tatsächlich getauscht wurde.
Bei einem Chartcontainer mit einem Umfang von 100 Songs sei nicht ersichtlich, dass tatsächlich das fragliche Lied hoch- oder heruntergeladen wurde. Es gebe zahlreiche Gründe, warum die Datenübertragung abgebrochen wurde oder unvollständig war.
Quelle: www.lawblog.de
Ja ja, den Abmahner für Filesharing wird das Leben richtig schwer gemacht.
Das Ganze ist aber auch Komplett aus dem Ruder gelaufen, da kommen solche Richter Entscheidungen gerade richtig!
Die Abmahnungen laufen vielleicht aus dem Ruder, Rechtsverstöße sind es doch trotzdem oder findest du es einwandfrei wenn man sich die "Germany Top100 Singlecharts" über eine Tauschbörse lädt?
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Darüber brauchen wir nicht Diskutieren!
Wollte mit dem Beitrag nicht den Anschein erwecken das ich es gut finde wenn das Illegale Treiben ein Schlupfloch hat.
Aber man sollte Sicherstellen können das die Tat auch begangen worden ist und nicht auf Verdacht Abmahnen.
kommt drauf an.oder findest du es einwandfrei wenn man sich die "Germany Top100 Singlecharts" über eine Tauschbörse läd
Sagen wir ich will Bravo Hits 1 haben. Die wirst du nirgends zu kaufen bekommen (Amazon 130€), zum Download aber schon.
Sagen wir ich will Game of Thrones in Englisch sehen ohne 1 Jahr auf die DVD warten zu müssen. Wird schwierig in Deutschland.
Das Problem ist das Angebot.
Schauen wir uns z.B. Steam an. Mit den ganzen Angeboten ist es einfacher die Spiele einfach zu kaufen statt zu kopieren. Wenn sich das mal bei den Musik- und Filmemachern rumsprechen würde wäre schon viel gewonnen.
Egal. Das ist keine Rechtfertigung!
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Sehe ich auch so, es gibt Geltendes Recht und dass ist einzuhalten.
Ob die Rechtslage heute noch Zeitgemäß ist, steht auf einem anderem Blatt, aber im Moment ist es Gebend und daher ist und bleibt es Illegal und muss verfolgt werden.
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