Ein Bundesgericht in Australien urteilte am Montag, dass die Nutzer der Tauschbörse KaZaA das Urheberrecht verletzen. Die Betreiber, Sharman Networks, sollen nun ihre Software derart modifizieren, dass Copyright-Verletzung dort nicht mehr stattfinden.
Damit hat eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zumindest ein vorläufiges Ende gefunden.
Sharmans Anwälte hatten argumentiert, dass sich die Software für KaZaA von einem Kassettenrecorder oder Photokopierer nicht unterscheidet - und dass KaZaA mögliche Copyright-Verletzungen durch seine User nicht kontrollieren kann.
Nutzer weichen aus
Zwar bringt die Musikindustrie in zahlreichen Ländern Klagen gegen die Nutzer von Tauschbörsen ein, doch diese scheinen sich davon vorerst nicht von der Tauschbörsen-Nutzung abhalten zu lassen.
Trotz zahlreicher legaler Online-Musikangebote wie iTunes machen P2P-Netzwerke nach wie vor den Großteil des Traffic der Internet-Service-Provider aus, laut dem Traffic-Analysten CacheLogic 50 bis 70 Prozent [61 Prozent davon sind Videodaten].
Dabei weichen die Nutzer zunehmend aus, statt KaZaA nutzen sie laut CacheLogic eben andere Netzwerke wie eDonkey und BitTorrent.
Laut einer aktuellen Auswertung wächst eDonkey wieder, vor allem weil die Filmindustrie derzeit gegen BitTorrent-Websites vorgeht, und ist derzeit das meistgenutzte P2P-Netzwerk.
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